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Stadtgemeinde Weitra
Stadtgemeinde WeitraAnsprechperson: StADir. Friedrich WinklerAdresse: Rathausplatz 1Telefon: 02856/5006Fax: 02856/3148E-Mail: gemeindeamt@weitra.gv.atUmsatzsteuer-ID: ATU 16213700Gemeinde Kennziffer: 30942
Homepage der Stadtgemeinde Weitra bietet der Öffentlichkeit Informationen und E-Government Dienste der Stadtgemeinde Weitra.
Schreiben an die Stadtgemeinde Weitra richten Sie bitte an folgende Adresse:Stadtgemeinde WeitraRathausplatz 1, 3970 Weitra
Zur leichteren Bearbeitung Ihres Schreibens ersuchen wir Sie, falls bekannt, die Geschäftszahl anzuführen.
Bei Übermittlungen per Telefax verwenden Sie bitte die Telefax-Nummer 02856/3148. Für telefonische Anfragen stehen wir unter der Telefonnummer 02856/5006 während der Amtsstunden zur Verfügung.
Wenn Sie mit uns elektronisch kommunizieren wollen, verwenden Sie bitte die offizielle E-Mail Postadresse gemeindeamt@weitra.gv.at der Stadtgemeinde Weitra.
Für die elektronische Kommunikation mit der Stadtgemeinde Weitra können folgende Formate verwendet werden:
Für den Parteienverkehr stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, ersuchen wir um vorherige Terminvereinbarung.
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Die auf den Internetseiten der Stadtgemeinde Weitra wiedergegebenen Inhalte dienen, trotz eingehender Recherche und Aufarbeitung, lediglich zur Information. Für dennoch enthaltene Fehler kann keine wie immer geartete Haftung übernommen werden. Weiters erklärt sich die Stadtgemeinde Weitra als nicht verantwortlich für den Inhalt von Internetseiten, auf die mit einem Link verwiesen wird.
Die Stadtgemeinde Weitra stellt nachfolgende technische Einrichtungen zur Wahrnehmung des Rechts auf elektronischen Verkehr mit der Verwaltungsbehörde" gem. §in F-Govemment-Gesetz zur Verfügung. Eine Nutzung technischer Möglichkeiten oder Einrichtungen für einen elektronischen Verkehr mit der Stadtgemeinde Weitra, die nicht in dieser Liste angeführt sind, ist nicht zulassig.
Elektronische Antragsteilung. Für eine elektronischen Antragstellung stellt die Stadtgemeinde Weitra auf ihrer Website unter Onlineformulare zur Verfügung.Verfahrensbezogene elektronische Kommunikation: Die verfahrensbezogene elektronische Kommunikation erfolgt auf Wunsch von Antragstellerinnen an die in den online Anträgen bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der explizite Wunsch auf elektronische Verfahrenskommunikation kann in den Online-Formularen bekannt gegeben werden.Elektronische Zustellung: Die Übermittlung von nicht nachweislichen Sendungen der Stadtgemeinde Weitra erfolgt an die in Online-Antragen bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Nachweisliche Sendungen werden über den behördlichen Zustelldienst in das Behördenpostfach (für Privatpersonenunter www.oesterreich.gv.at für Unternehmen und sonstige Organisationen unter www.usp.p.at eingeliefert, sofern ein Empfänger für die E-Zustellung registriert ist. Andernfalls erfolgt eine postalische Übermittlung.
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