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Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Anschaffung von Solaranlagen
Gefördert wird die erstmalige Anschaffung von Solaranlagen, die der Warmwasserbereitung und/oder Raumtemperierung von Wohngebäuden im Gemeindegeiet von Weitra dienen. Der Zuschuss ist einmalig und nicht rückzahlbar und beträgt 20 % der Anschaffungskosten (ohne Montage) der Kollektoroberfläche, höchstens jedoch € 375,-- je Haus und Eigentümer. Die Förderung wird höchstens für zwei mit Solarenergie versorgte Haushalte je Liegenschaft gewährt und beträgt somit höchstens € 750,-- je Liegenschaft. Die Zuschusswerber können auch Gewerbebetriebe sein, die ihren Standort in Weitra haben oder begründen wollen. Der Zuschuss kann pro Liegenschaft nur einmal gewährt werden
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